Vermietung

Auf den unten verlinkten Seiten finden Sie die aktuelle Vermietungsangebote der von uns betreuten Wohnungsgesellschaften.

Wir stellen die Angebote in der Regel bereits ein, wenn eine Kündigung vorliegt. Achten Sie daher bitte unbedingt auf die Angaben zum Zeitpunkt der Bezugsfreiheit bzw. der Übernahmemöglichkeit. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass die eingestellten Wohnungen tatsächlich noch verfügbar sind. Maßgeblich sind immer die individuellen Absprachen.

Soweit wir teilweise den Hinweis einstellen, dass für eine Einheit bereits ein konkreter Mietinteressent vorhanden ist, bedeutet dies nicht, dass bei Angeboten ohne diesen Hinweis noch keine konkreten Mietinteressenten vorhanden sind.

Sie können jedoch in jedem Fall gerne Ihr Interesse mitteilen. Wir werden Sie dann in die Interessentenliste aufnehmen und Ihnen zeitnah den Stand der Vermietung per E-Mail oder telefonisch mitteilen. Sollten Sie keine Mitteilung erhalten, können Sie nicht davon ausgehen, dass Sie bei der Vergabe des Mietobjektes berücksichtigt werden konnten.

Wir berechnen keine Vermittlungs- oder Bearbeitungsgebühren bei der Vermietung. Abgesehen von ausdrücklichen Absprachen im Einzelfall sind Mitarbeiter oder Beauftragte grundsätzlich nicht berechtigt, Barzahlungen zu vereinnahmen.

Wir bitte um Verständnis für diese klarstellenden Hinweise. Sie dienen der Vermeidung unnötiger Missverständnisse und Fehlplanungen. Wir freuen uns über Ihr Interesse, dass Sie uns gerne telefonisch, per Telefax oder E-Mail mitteilen können. Hierzu können Sie auch das Kontaktformular bei den nachstehend verlinkten Wohnungsangeboten nutzen.

Die aktuellen Vermietungsangebote unserer Unternehmensgruppe finden Sie unter den nachfolgenden Links:


Beachten Sie bitte folgende Hinweise für die Vermietung von Wohnungen:


Sofern Sie eine Wohnung anmieten möchten und von uns die Bestätigung erhalten haben, dass die Wohnung an Sie vermietet werden kann, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Kopie des gültigen Personalausweises (beidseitig) von allen Mietern, 

  • Bescheinigung über ausreichende Einnahmen (Verdienstbescheinigung, alternativ Bestätigung über die Kostenübernahme durch einen Leistungsträger wie ARGE oder Arbeitsamt),

  • bei Kostentragung durch einen Leistungsträger: Ihre Erklärung, dass dieser für die Dauer des Mietverhältnisses unwiderruflich zur Direktzahlung an den Vermieter ermächtigt und angewiesen wird,

  • Vorlage des von uns zuvor übersandten Mietvertrages mit Unterschrift aller Mieter,

  • Überweisungs- / Einzahlungsbestätigung über die vereinbarte Mietsicherheit (diese wird von uns nach Eingang auf einem separaten Mietkautionstreuhandkonto verzinslich angelegt),

  • von dem Kontoinhaber unterschriebene Lastschrifteinzugsermächtigung für die laufenden Mietzahlungen,

  • sofern erforderlich: Wohnberechtigungsschein für die betroffene Wohnungsgröße

Sie erhalten das für Sie bestimmte Exemplar des Mietvertrages nach Vorliegen aller Unterlagen zurückübersandt und erhalten dann die Schlüssel im Rahmen eines gemeinsamen Übergabetermins in der Wohnung.

Für Rückfragen zur Abwicklung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.